Bautechnische Beweissicherung

Hubert J. Geiger
Dipl. Immobilienökonom | Gepr. u. zert. Bausachverständiger

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Bautechnische Beweissicherung - Selbstständiges Beweisverfahren gemäß DIN 4123

Nur mit einer zuverlässigen Beweissicherung, Schadendokumentation und Schadenaufnahme kann man im Nachgang Streitigkeiten mit anderen Vertragspartnern vermeiden. Die Gutachten, die ein Sachverständiger für Bauschäden, Baumängel usw. erstellt, gehen ins Detail, so dass eine genaue Zuordnung und Verantwortlichkeit erfolgen kann. Dies ist die Voraussetzung für eine effektive Schadenregulierung.

Eine besondere Art der Beweissicherung dient zur Aufnahme des Zustandes vor Beginn anstehender und geplanter Bauarbeiten unter Aufnahme von bestehenden Bauschäden oder -mängeln sowie durch die Baumaßnahme entstehenden bzw. zu erwartenden Bauschäden oder -mängeln. Diese ist üblicherweise vor Durchführung von Baumaßnahmen notwendig, um beispielsweise Streitigkeiten bei infolge der Baumaßnahmen entstandenen Schädigungen gegenüber Dritten unbürokratisch zu regeln. Voraussetzung dazu ist, dass zuverlässige Zustandsfeststellungen der angrenzenden Objekte sowohl in textlicher als auch in fotodokumentarischer Form getroffen werden. Da im Zuge der Baumaßnahmen Veränderungen des vorhandenen Schadensbildes erwartet werden können, ist der Beweissicherung eine wichtige Rolle zuzuschreiben.

Rechtsstreitigkeiten, die entstehen können, sind ohne vorherige Beweissicherung nur schwer abzuwenden. Diese Art von Beweissicherung unterscheidet sich von herkömmlichen Beweissicherungen gravierend: Während in einer Bauphase üblicherweise eine Beweissicherung nach einem Schadensereignis stattfindet, kann der Zeitpunkt der Beweissicherung nach hinten frei gewählt werden. Bei der Art der Beweissicherung nach DIN 4123 muss die Beweissicherung aber vor Baubeginn an den nachbarschaftlichen Grundstücken oder Objekten stattfinden. Wird ein Bauherr nach dem Beginn seiner Maßnahme auf einen Schaden an einem Nachbarobjekt hingewiesen, kann die Behauptung, dass es sich um einen schon vor Baubeginn erhabenen Schaden gehandelt hat, nicht mehr nachgewiesen werden. Ein Rechtstreit ist dann vorprogrammiert. In erster Linie erfolgt die Beweissicherung vor der Durchführung von Straßenbaumaßnahmen, Kanalbauarbeiten oder Lückenbebauungen, d.h. dort, wo beispielsweise mit Rissschäden gerechnet werden kann bzw. nicht auszuschließen sind.

In der Regel werden von den zuständigen Behörden, planenden Architekten oder bauausführenden Firmen immer öfter bereits vor Baubeginn Sachverständige beauftragt, entsprechende Beweissicherungsgutachten zu erstellen, um Rechtssicherheit zu erlangen. Bei privaten Baumaßnahmen ist eine Beweissicherung z.B. bei Doppelhaushälften bzw. Reihenhäusern zu empfehlen, wenn ein oder mehrere Gebäudeteile bereits im Vorfeld erbaut wurden.

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Hubert J. Geiger
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